Ihr Recht als Patient

Gut vorbereitet ins Arztgespräch: Fragen an den Doktor

Quelle: apotheken.de | 12.03.2019 | Syda Productions/Shutterstock.com
Patienten erwarten viel von einem Arztgespräch. Doch wie lassen sich alle Fragen und Anliegen in der kurzen Zeit vorbringen und was ist bei Verständnisproblemen zu tun?

Knappe Gesprächszeit optimal nutzen
Das Arztgespräch ist wie alle Formen der Kommunikation ein Austausch von Informationen. Der Arzt benötigt Hinweise zu Krankheitsverlauf und Symptomen, während sich der Patient Antworten auf seine Fragen erhofft. Damit der Austausch in der relativ knapp bemessenen Zeit funktioniert, ist eine gute Vorbereitung unerlässlich. „Am besten stellt man eine Liste mit den Medikamenten zusammen, die man aktuell einnimmt – auch die nicht verschreibungs- oder apothekenpflichtigen – und notiert alle laufenden Behandlungen“, empfiehlt Frau Utzig, Expertin für ärztliche Betreuung bei der Siemens-Betriebskrankenkasse (SBK). Auch Schmerztagebücher, Röntgenbilder oder Berichte von Heilpraktikern und Fachärzten sind hier von Vorteil.

Welche Informationen sind für das Arztgespräch wichtig?
Auf dem Weg zur richtigen Diagnose bieten die Hinweise des Patienten eine wichtige Orientierung. Am besten er macht sich im Vorfeld Gedanken zu den drei W-Fragen und notiert sich die Antworten auf einem Notizzettel:

Wo äußern sich die Beschwerden? Beispielsweise wandern einige Schmerzen über den Körper, während andere in weitere Körperteile ausstrahlen Wann treten sie auf? Hier ist von Interesse, in welcher Situation sich die Beschwerden zeigen, wie schnell sie kommen und gehen und seit wann sie bestehen. Wie fühlen sich die Beschwerden an? Wo lassen sie sich auf einer Skala von eins bis zehn einordnen und welche bildhaften Vergleiche bieten sich an? Schmerzen lassen sich zum Beispiel als Drücken, Stechen, Hämmern oder Brennen umschreiben.

Welche Fragen lohnen sich?
Auch der Patient erhofft sich Informationen. Beate Landgraf, psychologische Beraterin bei der SBK, ermutigt die Patienten dazu, vor allem in Zeitnot die wichtigsten Fragen zu stellen. Lohnende Themen sind Wechselwirkungen mit anderen Medikamente, zu erwartende Nebenwirkungen, alternative Behandlungsmethoden und die voraussichtliche Behandlungsdauer. Peinliche Fragen gibt es nicht, so Landgraf. Bei Verständnisproblemen darf gern nachgehakt werden und auch die Frage nach der ärztlichen Zweitmeinung ist kein Tabu. Schließlich verfolgen beide Gesprächspartner dasselbe Ziel: das Wohlergehen des Patienten.

Arzneikosten in der Steuererklärung: Arzneimittelausgaben geltend machen

Quelle: apotheken.de | 26.04.2017 | pikselstock/Shutterstock
Gesundheitskosten wie Arzneimittelausgaben lassen sich in der Steuererklärung geltend machen. Doch die Ausgaben müssen belegt werden. In vielen Fällen hilft die Stammapotheke dabei, den Nachweis zu erbringen.

Bei der Steuererklärung dürfen Gesundheitskosten als „Außergewöhnliche Belastungen“ geltend gemacht werden. Dies betrifft sowohl die gesetzlichen Zuzahlungen zu rezeptpflichtigen Medikamenten als auch die Kosten für die rezeptfreie Selbstmedikation. Aber Achtung: Anerkannt werden die Gesundheitskosten vom Finanzamt im Einzelfall erst ab dem Überschreiten einer bestimmten Belastungsgrenze, die von Einkommen, Familienstand und Kinderzahl abhängt. „Jeder Patient, der seine Steuererklärung macht, sollte prüfen, ob es sich für ihn lohnt, notwendige Gesundheitsausgaben geltend zu machen, um Steuern zu sparen“, rät Berend Groeneveld, Patientenbeauftragter beim Deutschen Apothekerverband (DAV).

Kundenkarte vereinfacht Nachweis über Gesundheitskosten
Über Gesundheitskosten, die in der Steuererklärung angerechnet werden, muss ein Nachweis erbracht werden, zum Beispiel anhand von aufbewahrten Quittungen. „Wer seine Quittungen und Belege im Laufe des Jahres 2016 nicht vollständig gesammelt hat, kann in vielen Fällen die Hilfe von seiner Stammapotheke in Anspruch nehmen“, weiß Groeneveld. Dies sei beispielsweise der Fall, wenn Patienten über eine Apotheken-Kundenkarte verfügen. Anhand dieser kann nachträglich eine Jahresübersicht ausgedruckt werden. „Der Service sowie Inhalt und Form der Bescheinigungen können von Apotheke zu Apotheke variieren“, erläutert der Experte. Patienten sollten sich deshalb an ihre Stammapotheke wenden und sich gegebenenfalls für das kommende Jahr eine Kundenkarte ausstellen lassen.

Grünes Rezept bescheinigt medizinische Notwendigkeit
Damit das Finanzamt im jeweiligen Einzelfall die Arzneimittelausgaben als „Außergewöhnliche Belastungen“ anerkennt, muss auch der Nachweis einer medizinischen Notwendigkeit erbracht werden. Bei verschreibungspflichtigen Medikamente geschieht dies durch das ärztlich ausgestellte rosa Rezept. In der Selbstmedikation kann die medizinische Notwendigkeit zum Beispiel durch ein grünes Rezept nachgewiesen werden: Auf diesem empfiehlt der Arzt ein nicht von der Krankenkasse übernommenes Arzneimittel. Das Finanzamt entscheidet jeweils im Einzelfall über die Anerkennung des Nachweises.

Quelle: Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände

Bessere Vorsorge für Jugendliche: Ticket zum J1-Gesundheitscheck

Quelle: apotheken.de | 09.02.2017 | Alexander Raths/Shutterstock
Nicht einmal die Hälfte aller Jugendlichen in Deutschland lässt sich im Rahmen der J1 durchchecken. Das soll mit einer Informationskampagne und einem Gesundheitsticket geändert werden.

Die Stiftung Kindergesundheit und das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit haben unter dem Motto „Dein Ticket zur J1“ eine gemeinsame Informationskampagne ins Leben gerufen. Sie soll Jugendliche ansprechen, die kostenlose Vorsorgeuntersuchung J1 wahrzunehmen. Bisher tut das nicht einmal die Hälfte aller berechtigten Teenager.

Möglichkeit zur Untersuchung oft gar nicht bekannt
Die J1 ist eine von insgesamt elf Vorsorgeuntersuchungen, die die Krankenkassen Kindern und Jugendlichen erstatten. Gedacht ist sie für Teenager im Alter von 12 bis 15. Vielen Teilnahmeberechtigten ist sie allerdings gar nicht bekannt: So ist laut der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin Unkenntnis der häufigste Grund, den Arzttermin nicht wahrzunehmen. Der Kinder- und Jugendarzt Professor Dr. Berthold Koletzko richtet sich daher an die Eltern: „Jede einzelne Vorsorge ist wichtig und kommt der Gesundheit Ihres Kindes zugute.“

Kampagne mit Flyern und Online-Spot
Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit hat gemeinsam mit der Stiftung Kindergesundheit eine crossmediale Kampagne entwickelt, um Jugendliche über die Untersuchung zu informieren. Neben einem Spot, der im Internet angeschaut werden kann, wurde ein Flyer entwickelt. Dieser enthält nicht nur Infos über die J1, sondern auch ein Ticket zum Abreißen, das über die Unterlagen informiert, die zum Gesundheitscheck nötig sind (Impfpass, Versichertenkarte). Das Ticket kann zum Arztbesuch mitgebracht werden. Der Erfolg der Kampagne wird mithilfe der vom Arzt eingesammelten Tickets in drei bayerischen Landkreisen ausgewertet.

Weitere Informationen zum Projekt finden Sie auf http://j1-untersuchung.de/|j1-untersuchung.de

Quelle: Kinderärzte im Netz, http://www.kindergesundheit.de/|Stiftung Kindergesundheit

Medikationsanalyse durch Apotheker: Mehr Sicherheit bei der Arzneitherapie

Quelle: apotheken.de | 01.02.2017 | Westend61 Premium/Shutterstock
Der Inhalt eines Arzneischranks gleicht dem eines Kleiderschranks: ein über Jahre zusammengetragenes Sammelsurium, bei dem lange nicht alles zusammenpasst. Für die nötige Sicherheit sorgt eine Medikationsanalyse durch den Apotheker.

Im Rahmen einer Medikationsanalyse überprüft der Apotheker sämtliche Medikamente, die der Patient gegenwärtig einnimmt. Für den Test bringt der Kunde sowohl die ärztlich verschriebenen als auch die selbst gekauften Arzneimittel in die Apotheke. Der Arzneimittelfachmann untersucht die Medikamente auf Nebenwirkungen, Wechselwirkungen und Verfallsdatum. Außerdem stellt er fest, ob bestimmte Wirkstoffe überflüssig geworden sind oder doppelt eingenommen werden. Etwaigen Änderungsbedarf bespricht der Apotheker mit den behandelnden Ärzten.

Studie bewertet Medikationsanalysen
Wie wichtig Medikationsanalysen sind, zeigt eine Studie im Rahmen des Projekts „Arzneimittelsicherheit in der Apotheke,“ kurz ATHINA genannt. Teilnehmende Apotheker schickten über 912 Medikationsanalysen an die Universität Heidelberg. Apothekerin Dr. Hanna Seidler hat die Daten gesammelt und ausgewertet. Die untersuchten Patienten waren mehrheitlich über 65 Jahre alt und nahmen durchschnittlich 11 Medikamente ein.

Apotheker erhöhen Sicherheit der Patienten
In 95 Prozent der Fälle brauchten die Medikationsanalysen konkrete Probleme wie Wechselwirkungen oder Anwendungsfehler ans Licht. „Am Ende konnten die Apotheker knapp 70 Prozent der auftretenden Probleme vollständig selbst lösen oder einen entsprechenden Vorschlag unterbreiten. Knapp jedes vierte Problem konnte teilweise gelöst werden“, berichtet Lutz Engelen, Präsident der Apothekerkammer Nordrhein. In 30 Prozent der Fälle arbeiteten die Apotheker mit dem behandelnden Arzt zusammen. „Das zeigt, wie wichtig ein multiprofessioneller Ansatz bei speziellen Herausforderungen in der Medikation ist“, betont Engelen.

Quelle: http://www.aknr.de/|Apothekerkammer Nordrhein

Zuzahlungsbefreiung für 2017: Neuen Antrag auf Befreiung stellen

Quelle: apotheken.de | 11.01.2017 | Syda Productions/Shutterstock
Zuzahlungsbefreiungen gelten jeweils nur ein Jahr. Berechtigte können schon jetzt ihre Befreiung für das Jahr 2017 beantragen. Wer hat Anspruch auf eine Zuzahlungsbefreiung?

Gesetzlich krankenversicherte Patienten können bei ihrer Krankenkasse eine Befreiung von der Zuzahlung zu Leistungen beantragen, wenn ihre Gesundheitskosten zwei Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens überschreiten. Bei chronisch kranken Patienten liegt der erforderliche Satz bei nur einem Prozent. Grundsätzlich von der Zuzahlung befreit sind Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.

Zuzahlungsrechner ermittelt finanzielle Belastung
Mit einem Zuzahlungsrechner lässt sich jederzeit ermitteln, ob die entsprechende Belastungsgrenze im Laufe des Jahres überschritten wird. Gerade für chronisch kranke Menschen mit planbarem Einkommen und regelmäßigen Zuzahlungen, zum Beispiel für rezeptpflichtige Arzneimittel, kann eine zu Jahresbeginn ausgestellte Befreiungsbescheinigung eine echte Erleichterung bei Arzt-, Krankenhaus- oder Apothekenbesuchen sein.

Zum Nachweis Quittung ausstellen lassen
Die Apotheken sind darauf vorbereitet, Quittungen über Zuzahlungen auszustellen – einzeln oder als Sammelbeleg am Jahresende, wenn der Patient eine Kundenkarte besitzt. Mit dieser Quittung kann der Patient nachweisen, dass er die zwei Prozent erreicht hat. Bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln belaufen sich die Zuzahlungen auf 10 Prozent des Preises, mindestens aber 5 Euro und höchstens 10 Euro. Beträgt der Preis eines Arzneimittels weniger als 5 Euro, sinkt auch die Zuzahlung auf diesen Betrag. Pro Jahr summieren sich die Zuzahlungen für Arzneimittel bundesweit auf rund zwei Milliarden Euro.

Apotheken sind gesetzlich verpflichtet, die Arzneimittelzuzahlungen einzuziehen und an die Krankenkassen weiterzuleiten, wenn vom verordnenden Arzt kein Befreiungsvermerk auf dem Rezept eingetragen ist oder der Patient keinen entsprechenden Bescheid in der Apotheke vorlegen kann.

Einen Zuzahlungsrechner finden Sie unter aponet.de

Quelle: Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V.

Stillen als perfekter Start ins Leben: Vorteile für Baby und Mutter

Quelle: apotheken.de | 12.10.2016 | Juan Aunion/Shutterstock
Anlässlich der Weltstillwoche vom 3. bis 9. Oktober macht die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) aufmerksam auf die Vorteile des Stillens. Welche positiven Wirkungen das Stillen hat und welche Tipps für ein schönes Stillerlebnis für Mutter und Kind sorgen.

Muttermilch enthält alle wichtigen Nährstoffe in der richtigen Menge und in bester Qualität, die für das Wachstum des Säuglings nötig sind. Darüber hinaus schützen Abwehr- und Schutzstoffe das Baby vor mehreren Infektionskrankheiten und beeinflussen positiv die Entwicklung des Immunsystems. Die Wärme und emotionale Nähe, die das Baby beim Stillen von der Mutter erfährt, vermittelt dem Neugeborenen zusätzlich Sicherheit und Geborgenheit.

Tipps zum Stillen daheim, unterwegs und in besonderen Situationen.
Doch wie legen Mütter ihr Baby richtig an die Brust? Welche unterschiedlichen Stillpositionen sorgen für ein abwechslungsreiches und entspanntes Stillen für Mutter und Kind? Und wie können berufstätige Mütter Stillen und Arbeit vereinbaren? Auf ihrem Wissensportal zur Gesundheit von Kindern informiert die BZgA über diese und viele weitere Aspekte rund ums Stillen. Unter Infografiken finden Mütter Zeichnungen, die die verschiedenen Stillpositionen verständlich visualisieren. Zahlreiche Tipps wie beispielsweise zu Stillproblemen, Abstillen oder zur Verhütung während der Stillzeit ergänzen das Internetangebot. Auch Eltern von Säuglingen mit Behinderung finden auf der Internetseite Rat.

http://www.kindergesundheit-info.de/themen/ernaehrung/stillen/infografik-stillpositionen|Infografik zu Stillpositionen

http://www.kindergesundheit-info.de/themen/|Alltagstipps zum Stillen

http://www.kindergesundheit-info.de/themen/ernaehrung/stillen/|Tipps für die Stillzeit

http://www.kindergesundheit-info.de/themen/|BZgA-Portal zur Kindergesundheit


Keine Angst vorm Reanimieren: Mutig sein und Leben retten

Quelle: apotheken.de | 28.09.2016 | Photographee.eu/Shutterstock
Zu Hause, am Arbeitsplatz oder auf der Straße – in einem Jahr erleiden mehr als 50.000 Menschen einen Herz-Kreislauf-Stillstand. Doch viel zu wenige Laien trauen sich, eine Wiederbelebung durchzuführen. Die BZgA ermutigt, Lebensretter zu sein.

„Im Ernstfall zählt jede Sekunde. Wenn sofort mit einer Herzdruckmassage begonnen wird, können sich die Überlebenschancen bei einem Herz-Kreislauf-Stillstand verdoppeln bis verdreifachen“, betont Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe. „Deshalb wollen wir gemeinsam mit dem ?Nationalen Aktionsbündnis Wiederbelebung? und einer bundesweiten Kampagne zeigen: Wiederbelebung ist einfacher, als viele denken. Jeder von uns kann zum Lebensretter werden.“ Das Aktionsbündnis wurde vom Bundesministerium für Gesundheit und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) ins Leben gerufen.

Aktiv werden und reanimiern
Als Eselsbrücke hilft der Dreiklang „Prüfen – Rufen – Drücken“: Im ersten Schritt wird der Betroffene angesprochen und leicht geschüttelt. Reagiert er nicht, rufen Lebensretter die europaweit geltende Notrufnummer 112 und fordern medizinische Hilfe an. Dabei beantworten sie wichtige Fragen zum konkreten Fall. Anschließend führen die Lebensretter solange die Wiederbelebung durch, bis der Notarzt eintrifft. Die Wiederbelebung besteht ursprünglich aus der Herzdruckmassage und der Atemspende. Neueste Erkenntnisse zeigen jedoch, dass Erwachsene mit plötzlichem Herztod etwa 8 Minuten über ausreichend Sauerstoff im Blut verfügen. Deshalb wird Laien empfohlen, auf die Atemspende zu verzichten und sofort mit der Herzdruckmassage zu beginnen. Ideal ist es, wenn mindestens zwei Passanten vor Ort aktiv sind: Während der eine telefoniert, kümmert sich der andere um den Betroffenen. Nach dem Telefonat können sich beide mit der Reanimation abwechseln.

Auf der Homepage des http://www.wiederbelebung.de/|„Nationalen Aktionsbündnisses Wiederbelebung“ erfahren Interessierte Wissenswertes zur Wiederbelebung.

http://www.bzga.de/presse/daten-und-fakten/wiederbelebung|Zahlen und Fakten zur Laienreanimation von der BZgA.


Neue Vorsorge beim Kinderarzt: Psychosoziale Untersuchung ergänzt

Quelle: apotheken.de | 07.09.2016 | VitaM/Shutterstock
Der Kinderarzt beurteilt in den Vorsorgeuntersuchungen, ob die Entwicklung des Kindes normal verläuft. Seit dem 1. September sind einige Änderungen in Kraft getreten, die der Gemeinsame Bundesausschuss beschlossen hat.

Die vom Gemeinsamen Bundesausschuss festgelegten Richtlinien legen neue Standards fest für Seh- und Hörtests sowie ein verfeinertes Screening von Sprache und Motorik. Darüber hinaus gewinnt die „vorausschauende Beratung“ durch den Kinder- und Jugendarzt wesentlich an Bedeutung: Eltern werden dabei beispielsweise über Unfallgefahren, gesunde Ernährung und Hygiene informiert. Auch Wissenswertes zum Impfen und zu UV-Schutz sowie zu Prävention von Übergewicht sind nun ein wichtiger Bestandteil der Vorsorgeuntersuchung. Weiterhin können die Eltern entscheiden, ob sie ihr Neugeborenes in den ersten vier Wochen auf die Stoffwechselstörung Mukoviszidose mithilfe eines Screenings testen lassen.

Psychosoziale Auffälligkeiten früh erkennen
Für die Einschätzung der Kindesentwicklung gehört jedoch nicht nur die Prüfung der physischen, sondern auch der psychosozialen Kriterien. In Zukunft werden Kinder- und Jugendärzte deshalb bei den jungen Patienten auch eine Sozialanamnese und eine Interaktionsbeobachtung durchführen. Auf diese Weise sollen möglichst früh Verhaltensauffälligkeiten und Risikofaktoren für psychische Erkrankungen festgestellt und behandelt werden können.

Zeitpunkt der tatsächlichen Umsetzung noch unklar
Die neuen Leistungen können jedoch erst von den Kinder- und Jugendärzten angeboten werden, wenn die Kassenärztliche Bundesvereinigung und den Krankenkassen die Vergütung ausgehandelt haben. Doch Dr. Hermann Josef Kahl, Pressesprecher des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzte e.V., stellt in Aussicht: „Spätestens am 1. März 2017 können endlich alle Patienten die verbesserten Vorsorgeleistungen überall in Anspruch nehmen.“

Quelle: http://www.kinderaerzte-im-netz.de/startseite/|Kinder- und Jugendärzte im Netz, http://www.aerztezeitung.de/medizin/krankheiten/haut-krankheiten/article/917506/vorsorge-kinder-jugendaerzte-beraten-eltern-uv-schutz.html|ÄrzteZeitung online vom 22.8.2016


Umfrage zu Terminservicestellen: Patientenzufriedenheit unverändert

Quelle: apotheken.de | 18.05.2016 | wavebreakmedia/Shutterstock
Seit knapp einem Monat können Patienten bei der Terminservicestelle vor Ort anrufen, um sich einen zeitnahen Termin bei einem Facharzt geben zu lassen. Doch die Mehrheit der Patienten ist nach wie vor zufrieden mit den Wartezeiten.

Wer von seinem Hausarzt für die weitere Behandlung an einen Facharzt verwiesen wurde, musste bis April 2016 teilweise mit längeren Wartezeiten rechnen. Die Bundesregerierung hat deshalb letztes Jahr beschlossen, dass die Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) der jeweiligen Bundesländer ab Januar 2016 sogenannte Terminservicestellen einrichten. Seit April vergeben diese auf telefonische Anfrage von gesetzlich Versicherten einen Termin bei einem Facharzt, auf den die Patienten nicht länger als vier Wochen warten müssen.

Nur wenige Befragte mit Wartezeiten unzufrieden

Die Mehrheit der Versicherten ist jedoch einverstanden mit der Wartezeit auf einen Arzttermin. Nach beinahe einem Monat haben die Servicestellen der KVen nichts daran geändert. Das geht aus einer aktuellen Umfrage des Forsa-Instituts im Auftrag der Techniker Krankenkasse (TK) hervor. Für die Studie befragten die Experten bundesweit 1.000 Menschen. Mit 61 Prozent ist der Großteil mit der Zeitspanne zwischen Terminvereinbarung und Termin vollkommen oder sehr zufrieden. Nur elf Prozent der Befragten sind unglücklich mit der langen Wartezeit. Bei den unter 30-Jährigen sind 22 Prozent unzufrieden mit den weiter im Voraus vereinbarten Terminen.



Studienergebnisse deckungsgleich mit denen von 2014


„Für den Einzelnen hat sich in puncto Wartezeiten offenbar spürbar nicht viel verbessert. Denn in unserer Befragung zwei Jahre zuvor haben wir fast deckungsgleiche Ergebnisse erhalten“, kommentiert Dr. Jens Baas, Vorstandsvorsitzender der TK. 2014 hatten sich 62 Prozent der Umfrageteilnehmer positiv, zehn Prozent negativ geäußert. Die neue Befragung bestätigt überdies, dass die Terminvergabe durch den Hausarzt besser funktioniert als bei den Fachkollegen. Im Jahr 2014 hatten sich die Patienten beinahe ebenso geäußert. Nach dem Start gaben die Kassenärztlichen Vereinigungen jedoch an, dass sich die Nachfrage in Grenzen halte.

Terminservicestellen nur gute Ergänzung zu Angeboten der Krankenkassen

„Es ist bekannt, dass das Projekt des Gesetzgebers bei den Kassenärzten von Anfang an auf wenig Gegenliebe stieß. Und tatsächlich stellt sich die Frage, inwiefern diese Servicestellen zweckmäßig sind“, meint Baas. „Grundsätzlich war es ein wichtiges politisches Signal, dass gesetzlich Versicherte nicht hinten anstehen dürfen, wenn es um Arzttermine geht. Das sind immerhin 90 Prozent der Menschen in Deutschland. Doch die Terminservicestellen sind allenfalls eine gute Ergänzung zu unseren eigenen Angeboten.“

Ärztliche Zweitmeinung gewünscht: Persönliche Beratung bevorzugt

Quelle: apotheken.de | 27.04.2016 | wavebreakmedia/Shutterstock
Die Nachfrage in der Bevölkerung nach ärztlichen Zweitmeinungverfahren ist groß. Damit das Verfahren an die Bedürfnisse der Patienten angepasst wird, gibt eine aktuelle Studie Auskunft über das Interesse der Bevölkerung.

Ärzte müssen mindestens zehn Tage vor bestimmten planbaren Eingriffen versicherte Patienten über ihr Recht informieren, eine ärztliche Zweitmeinung einholen zu dürfen. Dies sieht das 2015 in Kraft getretene Versorgungsstärkungsgesetz im neuen Paragraphen 27 b SGB V für den Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung vor. Für welche Eingriffe dies gelten soll, legt der Gemeinsame Bundesausschuss fest.

Zweitmeinungen zu Krebserkrankungen gewünscht

Da es bisher nur widersprüchliche Daten zur Meinung der Bevölkerung zum Zweitmeinungsverfahren gab, führten Experten des Gesundheitsmonitors von der Barmer GEK und der Bertelsmannstiftung eine Befragung durch. Bei der Umfrage wurden die Teilnehmer aufgefordert, die Krankheiten anzukreuzen, für die sie ein Zweitmeinungsverfahren wichtig fänden. Die meisten Berfragten schätzten eine zweite Meinung als relevant ein bei medikamentösen Behandlungen von Krebserkrankungen (70 Prozent), bei einer Chemotherapie (67 Prozent), einer Strahlentherapie (61 Prozent) oder bei Operationen von Knochen und Gelenken (56 Prozent).



Patienten mit Erfahrungen war Zweitmeinung hilfreich


Bisher haben jedoch nur etwa ein Viertel der Bevölkerung von der Möglichkeit eines Zweitmeinungsverfahrens Gebrauch gemacht. Anders als bei den Angaben, zu welchen Erkrankungen die Teilnehmer einen zweiten Arzt theoretisch befragen würden, hatten Zweitmeinungs-erfahrene Patienten Klärungsbedarf bei medikamentösen Behandlungen, die nicht wegen Krebs angeordnet wurden sowie bei zahnärztlichen Operationen. Operationen an Knochen und Gelenken waren der häufigste Anlass für eine weitere Meinung.

Bei knapp Dreiviertel der bereits Zweitmeinungs-erfahrenen Patienten hat der Rat eines anderen Arztes zu einer Entscheidungsänderung geführt. Dabei präferierten die Patienten eine Zweitmeinung von Fachärzten im niedergelassenen Bereich. Ein persönliches Gespräch wurde insgesamt vorgezogen vor Beratungen per Telefon oder Internet.



Autoren der Studie fordern zuzahlungsfreie Zweitmeinungen


Die Ergebnisse der Studie ist eine relevante Entscheidungsgrundlage für die gesundheitspolitische Diskussion, mit deren Hilfe das gesetzliche Zweitmeinungsverfahren ausgestaltet werden soll. Damit Zweitmeinungsverfahren auch weiterhin Patienten bei wichtigen Gesundheitsfragen helfen, empfehlen die Autoren der Studie ein patientenorientiertes Angebot, dass allen sozialen Schichten offen steht. Das Angebot solle sich nicht auf planbare und häufig vorgenommene Eingriffe beschränken, im persönlichen Kontakt mit Ärzten durchgeführt werden und ohne Zuzahlungen möglich sein.

http://presse.barmer-gek.de/barmer/web/Portale/Presseportal/Subportal/Presseinformationen/Aktuelle-Pressemitteilungen/160420__GeMo-Zweitmeinung/Gesundheitsmonitor-1-2016,property=Data.pdf|Studie Zweitmeinungsverfahren des Gesundheitsmonitors